Tipps im Umgang mit der Quellensteuer

Quellensteuer bei Arbeitnehmenden aus dem Ausland

21. November 2023 | Treuhand, Allgemein, Unternehmensberatung

Geschätzte Kunden

Wer Arbeitnehmende aus dem Ausland einstellt, kommt früher oder später automatisch mit der Quellensteuer in Berührung. Die gesetzlich vorgeschriebene Abrechnung stellt dabei viele Unternehmen vor Herausforderungen.

In unseren Treuhand-News möchten wir hier gerne Abhilfe verschaffen und etwas Licht ins Dunkel bringen.

Im Grundsatz beschäftigen wir uns dabei mit drei elementaren Fragen:

  1. Wer ist wo steuerpflichtig?
  2. Wie wird die Quellensteuer berechnet?
  3. Was sind die relevanten Tarife?


1. Wer ist wo Quellensteuerpflichtig?

Die Quellensteuerpflicht gilt für Personen aus EU/EFTA-Staaten oder Drittstaaten, die ihre Arbeit innerhalb der Schweiz verrichten.

Eine detaillierte Liste der einzelnen Staaten bietet das SECO:

Von der Quellensteuer befreit sind Personen, welche über einen Schweizer Pass verfügen, eine C-Bewilligung haben oder mit einer Person verheiratet sind, die eine der beiden Kriterien erfüllt. Entscheidend ist zudem, in welchem Kanton die Quellensteuer abgerechnet wird.

Hat die steuerpflichtige Person einen Schweizer Wohnsitz, wird die Quellensteuer über die angemeldete Gemeinde, respektive den Aufenthaltskanton abgerechnet. Sollte die steuerpflichtige Person keinen Schweizer Wohnsitz haben, gilt der Sitzkanton des Arbeitgebers als Grundlage.

 



2. Wie wird die Quellensteuer berechnet?

Als Steuerperiode gilt jeweils ein voller Monat. Sämtliche Leistungen dieses Monats werden zusammengezählt. Bei mehreren Arbeitgebenden werden alle Einkünfte zur Bestimmung des Satzes addiert.

Es gibt 3 Arten zur Berechnung:

  1. Umrechnung auf den effektiven Gesamtbeschäftigungsgrad
  2. Umrechnung auf den GBG von 100%, effektiv GBG sofern nicht bekannt
  3. Umrechnung auf das tatsächliche Bruttoeinkommen, sofern steuerbare Leistungen bekannt

3. Was sind die relevanten Tarife?

 

Code Grenzgänger DE Grenzgänger IT Beschreibung
A L R Alleinstehend
B M B (neu S) Verheiratete, Alleinverdiener
C N C (neu T) Verheiratet, Doppelverdiener
D     Personen, denen Beiträge an die AHV zurückerstattet werden
E     Vereinfachtes Abrechnungsverfahren (Hausdienst)
    F (entfällt) Ehegatte ausserhalb der Schweiz tätig
G Q V Ersatzeinkünfte, die nicht über Arbeitgeber ausbezahlt werden
H P U Alleinstehend, mit Kinderabzug oder unterstützungsbedürftige Person im gleichen Haushalt (analog Kinderabzug)

4. Weitere hilfreiche Tipps

> Rechtliche Grundlagen Kanton Thurgau

Wir hoffen, dass wir mit diesen Informationen etwas Licht ins Dunkel bringen konnten. Sollten Sie weitere Fragen haben oder Unterstützung in der praktischen Anwendung benötigen, unterstützen wir Sie gerne dabei.

Mit fast 40 Jahren Erfahrung sind wir ihr zuverlässiger Partner für Steuerfragen. Zögern sie nicht uns zu kontaktieren. Wir freuen uns!

 
Damian Studer und Team

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