Rechtliche Neuerungen per 2023: 4 wichtige Änderungen, die Sie kennen sollten.

Rechtliche Neuerungen per 2023: Die 4 wichtigsten Änderungen

01. Dezember 2022 | Allgemein

Geschätzte Kunden

Im Jahr 2023 treten auf Bundesebene neue Erlasse oder Änderungen bestehender Bestimmungen in Kraft, die den unternehmerischen Alltag direkt oder indirekt beeinflussen (können).

Aktienrecht

Die Flexibilisierung der Kapitalstruktur war eines der Hauptziele der Aktienrevision. Statuten, Reglemente und Verträge, die den  neuen Bestimmungen widersprechen müssen bis spätestens am 31. Dezember 2024 angepasst werden. Unter anderem wird die Generalversammlung modernisiert und kann neu gleichzeitig an mehreren Orten unter Verwendung elektronischer Mittel stattfinden.


Erbrecht

Für Todesfälle, die ab dem 1. Januar 2023 eintreten, findet die Neuerung automatisch Anwendung. Die bisherige Pflichtteilsrecht der Eltern entfällt und neu verfügen die überlebenden Ehegatten resp. Eingetragene Partner. Neu kann dem überlebenden Ehegatten die Hälfte des Nachlasses zur Nutzniessung und die zweite Hälfte als Erbteil zugewiesen werden. Vorsorgeguthaben der Säule 3a fallen nicht in den Nachlass, sondern kommen der bei der gemeldeten begünstigten Person zu. Ebenfalls schafft das neue Erbrecht Klarheit betreffend Reihenfolge der Herabsetzung.


Datenschutz

Ab 1. September 2023 tretet das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) und die dazugehörige Verordnung (DSV) in Kraft. Neu sind nur noch Daten von natürlichen Personen geschützt. Der Datenschutz muss gewährleistet sein und beschränkt wo nötig. Die betroffenen Personen müssen beim Bearbeiten von Daten informiert werden. Sollte die Datensicherheit verletzt werden, muss dies so rasch als möglich dem Eidgenössischen Datenschutz und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) gemeldet werden.


Arbeitsrecht

Wird ein Kind adoptiert, das jünger als vier Jahre ist, wird auf Antrag ein zweiwöchiger Urlaub finanziert. Ebenfalls werden die Löhne für Hausangestellte im 2023 um 1.5% (auf CHF 19.50/Std. für Ungelernte und bis CHF 23.55 für Gelernte mit EFZ erhöht). Das Solidaritätsprozent auf den CHF 148’200 übersteigenden Lohnanteilen entfällt ab 2023. Auf Einkommensteilen über diesem Grenzbetrag sind keine ALV-Beiträge mehr geschuldet.

Für die komplette Zusammenstellung der Änderung lesen Sie gerne das Infoblatt Dezember 2022. Hier geht’s zum ausführlichen Artikel: Rechtliche Neuerungen per 2023 | Institut Treuhand und Recht

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