Kapitalverlust und Überschuldung

11. Juni 2026 | Finanzen & Vorsorge, Treuhand, Unternehmensberatung

Stell dir vor, dein Unternehmen ist ein Sparschwein.

  • Das Grundkapital ist das Geld, das du zu Beginn hineingesteckt hast.
  • Vermögenswerte (Bank‑Geld, Forderungen, Maschinen) sind die „Spareinlagen“.
  • Schulden (Lieferanten, Kredite) sind die „Ausgaben“, die du zurückzahlen musst.

Wenn die Spareinlagen abzüglich der Schulden nicht mehr die Hälfte des Grundkapitals abdecken, hat das Sparschwein einen Kapitalverlust.

Steigt das Schulden‑Meer über das, was du besitzt, liegt eine Überschuldung vor – das ist die gefährlichste Situation, die dein Unternehmen in die Insolvenz treiben kann.

In den folgenden Abschnitten erfährst du:

  1. Was genau ein Kapitalverlust bedeutet und wie man ihn erkennt.
  2. Was du sofort tun kannst, um das Sparschwein zu retten.
  3. Was Überschuldung bedeutet und welche Schritte du noch hast, bevor es zu spät ist.
  4. Warum solche Probleme entstehen und wie du sie verhindern kannst.
  5. Welche Verantwortung die Gesellschafter tragen und welche Hilfe dir zur Verfügung steht.

 

Was ist ein Kapitalverlust?

  • Kapital: Das Geld, das ein Unternehmen braucht, um zu funktionieren (Grundkapital + gesetzliche Rücklagen).
  • Kapitalverlust: Wenn das Geld, das das Unternehmen besitzt (Bankkonten, Forderungen etc.), weniger als die Hälfte des Kapitals beträgt, hat es einen Kapitalverlust.

Beispiel 

• Bankkonto: 30 CHF
• Fremdkapital (Schulden): 20 CHF
• Kapital: 10 CHF
• 50 % des Kapitals = 5 CHF
• 10 CHF – 5 CHF = 5 CHF (positiv) → Kein Kapitalverlust

• Bankkonto: 30 CHF
• Fremdkapital (Schulden): 20 CHF
• Kapital: 10 CHF
• 50 % des Kapitals = 15 CHF
• 10 CHF – 15 CHF = -5 CHF (negativ) → Kapitalverlust

 

Was tun, wenn ein Kapitalverlust vorliegt?

  1. Sofortiges Treffen
    • Der Chef oder die Geschäftsführung ruft alle Gesellschafter zu einer Notversammlung ein.
  2. Mögliche „Reparatur‑Schritte“
    • Gläubiger nach hinten schieben (Rangrücktritt)
      Der Kreditgeber wartet, bis das Unternehmen wieder stabil ist.
    • Kapital verkleinern (Kapitalschnitt)
      Das Unternehmen reduziert die eigene „Münzen‑Zahl“, sodass die Bilanz wieder passt.
    • Mehr Kapital holen (Kapitalerhöhung)
      Neue Gesellschafter kaufen Anteile, damit das Unternehmen Geld bekommt.
    • Wertschätzung von stillen Reserven (Bilanzaufwertung)
      Ein Experte prüft, ob das Unternehmen mehr wert ist, als in den Büchern steht.

Hinweis:
Diese Massnahmen sind keine „magischen Fixes“ – sie helfen, die Bilanz zu stabilisieren, damit das Unternehmen weiterarbeiten kann. Zudem sind diese Reparatur-Schritte auch nur optischer Bedeutung. Heisst so viel wie, nach aussen hin sieht es wieder gut aus, intern sind die «Probleme» noch nicht behoben und können schnell wieder zu einem Kapitalverlust führen

 

Was ist Überschuldung?

  • Überschuldung entsteht, wenn die Schulden (Fremdkapital) mehr sind als das gesamte Vermögen des Unternehmens.
  • Ergebnis: Negatives Eigenkapital – das Unternehmen hat mehr zu zahlen, als es besitzt.

Beispiel
• Bankkonto: 30 CHF
• Fremdkapital: 35 CHF
• Vermögen: 30 CHF
Überschuldung (weil 35 CHF > 30 CHF)

 

Was tun bei Überschuldung?

  1. Schulden reduzieren
    • Schuldenerlass (völlig oder teilweise)
    • Stundung (Zahlungen später)
    • Verhandlungen mit Gläubigern, Lieferanten oder Kunden
    • Rangrücktritt (wie im Kapitalverlust)
  2. Zwischenbilanz
    • Ein Bild, wie viel das Unternehmen heute noch wert ist.
  3. Revisor prüfen
    • Ein unabhängiger Experte schaut sich die Zahlen an.
  4. Gericht informieren
    • Wenn keine Rettung in 90 Tagen möglich ist, muss das Konkursgericht benachrichtigt werden.

Früh handeln!
Wenn das Vermögen nur noch 70 % des Kapitals abdeckt, sollte sofort etwas unternommen werden.

 

Warum passiert das?

  • Grosse Investitionen
  • Weniger Einnahmen
  • Schlechte Wirtschaft/Marktsituation
  • Managementfehler

 

Was bedeutet das für die Gesellschafter und den Verwaltungsrat?

  • Misswirtschaft: Ist zu erkennen das absichtlich ein unsorgfältiges oder pflichtwidriges Handeln die wirtschaftliche Lage des Unternehmens verschlechtert, kann es strafrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen.
  • Konkursverfahren rechtzeitig einleiten.
  • Bei zu später Einleitung des Verfahrens, kann es zu einer Konkursverschleppung führen. Dies hat zur Folge
    • Verwaltungskosten und Zinsen steigen
    • Forderungen verfallen wegen zu später Anmeldung
    • Strafrechtliche, zivilrechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen
  • Wird klar, dass sie keine Schuld hatten (z. B. weil sie nicht aktiv waren), kann die Haftung ausgeschlossen werden.

 

Kurz gesagt

  • Kapitalverlust klingt heftig, ist aber oft vermeidbar.
  • Wenn man die oben genannten Schritte frühzeitig umsetzt, kann das Unternehmen gerettet werden.
  • Versäumt man die Massnahmen, kann es zur Überschuldung und schliesslich zur Insolvenz kommen.
  • Frühzeitiges Handeln ist der Schlüssel – so hat das Unternehmen Zeit, sich zu stabilisieren.

Tipp:
Halte deine Buchhaltung sauber, überprüfe regelmässig die Deckung des Kapitals und sprich bei ersten Warnsignalen sofort mit deinen Gesellschaftern oder einem Experten.

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