In der Schweiz gibt es verschiedene Rechtsformen für Unternehmen, die je nach Art, Grösse und Haftungswunsch des gewählt werden können. Die gängigsten Rechtsformen ist das Einzelunternehmen und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung – kurz GmbH.
Einzelunternehmen
Die Einzelfirma ist die einfachste und zugleich kostengünstigste Rechtsform für Gründer in der Schweiz. Sie lässt sich ohne grossen Aufwand gründen, da keine Mindesteinlage erforderlich ist und die Gründung formlos erfolgen kann. Der Firmenname muss zwingend den Familiennamen des Inhabers oder der Inhaberin enthalten. Sobald der Jahresumsatz CHF 100’000 übersteigt, ist zudem ein Eintrag ins Handelsregister Pflicht.
Ein wichtiger Punkt bei dieser Rechtsform ist die Haftung: Der Inhaber haftet persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten privaten Vermögen für sämtliche Verbindlichkeiten der Firma. Auch steuerlich gibt es keine Trennung zwischen Unternehmer und Unternehmen – die Einzelfirma ist kein eigenes Steuersubjekt. Der erwirtschaftete Gewinn wird direkt beim Inhaber als Einkommen versteuert.
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine beliebte Gesellschaftsform in der Schweiz und eignet sich besonders für kleine Unternehmen. Sie erfordert ein Mindestkapital von CHF 20’000, das vollständig einbezahlt sein muss. Der Firmenname kann grundsätzlich frei gewählt werden, muss jedoch den Zusatz „GmbH“ enthalten.
Ein grosser Vorteil dieser Rechtsform liegt in der Haftungsbeschränkung: Die Gesellschafter haften ausschliesslich mit dem eingebrachten Stammkapital – das Privatvermögen bleibt geschützt. Gleichzeitig ist die GmbH klar strukturiert: Sie verfügt über eine Gesellschafterversammlung, eine Geschäftsführung sowie optional über eine Revisionsstelle.
Als eigenständiges Steuersubjekt wird der Gewinn und das Kapital besteuert. Insgesamt bietet die GmbH eine gute Balance zwischen Sicherheit und Flexibilität – sie ist ideal für Unternehmerinnen und Unternehmer, die Wert auf Haftungsbeschränkung legen und dennoch eine überschaubare, gut strukturierte Gesellschaftsform bevorzugen.
AG (Aktiengesellschaft)
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Kapitalgesellschaft und zählt zu den etabliertesten Unternehmensformen in der Schweiz. Für ihre Gründung ist ein Mindestkapital von CHF 100’000 erforderlich, wovon mindestens CHF 50’000 einbezahlt werden müssen. Der Firmenname kann frei gewählt werden, muss jedoch den Zusatz „AG“ tragen. Die Gesellschaft entsteht rechtlich erst mit dem Eintrag ins Handelsregister.
Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt – das private Vermögen der Aktionärinnen und Aktionäre bleibt vollständig geschützt. Aufgrund ihrer Struktur ist die AG stärker formalisiert als andere Rechtsformen: Sie verfügt über eine Generalversammlung als oberstes Organ, einen Verwaltungsrat als strategisches Leitungsorgan und in der Regel auch über eine Revisionsstelle.
Wie die GmbH ist auch die AG ein eigenständiges Steuersubjekt und unterliegt der Besteuerung von Gewinn und Kapital. Gewinne werden zunächst auf Unternehmensebene versteuert, und bei Dividendenausschüttungen an die Aktionäre kommt es zu einer Mehrfachbelastung.
Dank ihrer stabilen Struktur und der Möglichkeit, Kapital über Aktien aufzunehmen, eignet sich die AG besonders für grössere Unternehmen sowie für Betriebe, die flexibel agieren und Investoren ansprechen möchten.
Vergleichstabelle der wichtigsten Merkmale
| Merkmal | Einzelfirma | GmbH | AG |
|---|---|---|---|
| Mindestkapital | Keines | CHF 20’000 | CHF 100’000 (mind. CHF 50’000 einbezahlt) |
| Haftung | Persönlich, unbeschränkt | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen | Beschränkt auf Gesellschaftsvermögen |
| Anzahl Personen | 1 | Mind. 1 | Mind. 1 |
| Firmenname | Muss Familienname enthalten | Frei mit Zusatz „GmbH“ | Frei mit Zusatz „AG“ |
| Buchführung | Einfach bis Ums. CHF 500’000 | Doppelte Buchführung | Doppelte Buchführung |
| Handelsregister | Ab CHF 100’000 Umsatz Pflicht | Pflicht | Pflicht |
| Steuerliche Behandlung | Zusammen mit übrigem Einkommen | Gesonderte Besteuerung | Gesonderte Besteuerung |
Fazit
- Die Einzelfirma ist günstig und unkompliziert für den Start, bedeutet aber privates Risiko.
- Die GmbH bietet Schutz des Privatvermögens und ist daher eine typische Rechtsform für KMUs.
- Die AG eignet sich für größere Vorhaben, professionelle Aussenwirkung und Investoren.
Welche Rechtsform die richtige ist, hängt von Kapital, Unternehmensstrategie und persönlichen Zielen ab.
