Die 2. Säule – Sicherheit im Alter, bei Invalidität und im Todesfall

11. August 2025 | Finanzen & Vorsorge, Treuhand

Die berufliche Vorsorge (2. Säule) ist ein zentraler Bestandteil des Schweizer Drei-Säulen-Systems. Sie ergänzt die staatliche Vorsorge (1. Säule) und zielt darauf ab, gemeinsam mit dieser rund 60 % des letzten Erwerbseinkommens im Alter abzusichern. Zudem leistet sie einen wichtigen Beitrag im Falle von Invalidität oder Tod.

 

Wer ist Versichert?

  • Angestellte mit einem Jahreseinkommen über CHF 22’680 sind obligatorisch versichert
  • Die Versicherung beginnt:
    • Ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag (Tod & Invalidität)
    • Ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag (Altersvorsorge)
  • Selbstständigerwerbende können sich freiwillig anschliessen.
  • Im Reglement der Pensionskasse können zusätzliche oder abweichende Bestimmungen enthalten sein.

 

Finanzierung der 2. Säule

Die Beiträge an die Pensionskasse (berufliche Vorsorge, 2. Säule) werden zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Grundlage für die Berechnung dieser Beiträge ist jedoch nicht der gesamte Bruttolohn, sondern der sogenannte koordinierte Lohn. Dieser liegt im Bereich zwischen CHF 3’780 (Mindestbetrag) und CHF 64’260 (Maximalbetrag).

Der koordinierte Lohn ergibt sich, indem vom jährlichen Bruttolohn der sogenannte Koordinationsabzug in Höhe von CHF 26’460 (Stand 2025) abgezogen wird. Dieser Abzug dient dazu, die Leistungen aus der 2. Säule auf jene der 1. Säule (AHV) abzustimmen, so soll eine Doppelversicherung vermieden werden. Einkommen die über CHF 88’200 hinausgehen, können überobligatorisch versichert werden.

Die Beitragssätze an die Pensionskasse steigen mit dem Alter der versicherten Person. Je älter jemand ist, desto höher ist der sogenannte Sparanteil. Die Beitragssätze für den obligatorischen Teil sind gesetzlich geregelt und gelten nur für den versicherten Lohn (nicht für das gesamte Einkommen):

Alter Mindest-Beitragssatz (Total) Je Partei (AG / AN)
25 – 34 Jahre 7 % je 3.5 %
35 – 44 Jahre 10 % je 5 %
45 – 54 Jahre 15 % je 7.5 %
55 – 64/65 Jahre 18 % je 9 %

 

Leistungen der 2. Säule

Die 2. Säule zahlt im Alter eine Rente oder auf Wunsch ein Kapital aus und sichert bei Invalidität sowie im Todesfall die Hinterbliebenen ab. Je nach Pensionskasse können die Leistungen über das gesetzliche Minimum hinausgehen, etwa durch höhere Renten oder flexiblere Kapitalbezüge.

Ein Kapitalbezug aus der 2. Säule ist auf Antrag möglich, zum Beispiel bei der Pensionierung, der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit, dem Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum oder bei einer Auswanderung.

 

Überobligatorische Vorsorge

Viele Pensionskassen bieten Leistungen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Minimum hinausgehen. Diese überobligatorische Vorsorge ermöglicht beispielsweise:

  • Höhere Rentenleistungen
  • Bessere Risikodeckung (Invalidität, Todesfall)
  • Mehr Flexibilität beim Kapitalbezug

 

Herausforderungen für Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte

Teilzeitbeschäftigte sowie Personen mit mehreren Anstellungen sehen sich im Rahmen der beruflichen Vorsorge (BVG) häufig mit strukturellen Nachteilen konfrontiert. Ein zentrales Problem besteht darin, dass der gesetzlich festgelegte Koordinationsabzug – aktuell CHF 26’460 pro Jahr (Stand 2025) – unabhängig vom Arbeitspensum in voller Höhe angewendet wird. Bei einem reduzierten Beschäftigungsgrad führt dies dazu, dass der koordinierte Lohn – und damit der für die Pensionskasse relevante versicherte Lohn – erheblich geschmälert oder gar vollständig eliminiert wird. In der Folge fallen die geleisteten Beiträge zur 2. Säule deutlich geringer aus, was sich langfristig negativ auf den Aufbau des Altersguthabens und die späteren Rentenleistungen auswirkt.

Besonders herausfordernd gestaltet sich die Situation für Erwerbstätige mit mehreren geringfügigen Beschäftigungen. Wird bei keiner dieser Tätigkeiten die erforderliche Eintrittsschwelle überschritten, entfällt die obligatorische Versicherungspflicht nach BVG gänzlich – selbst dann, wenn das konsolidierte Einkommen aller Anstellungen in der Summe ein versicherungswürdiges Niveau erreicht. Dadurch entsteht die paradoxe Situation, dass Erwerbstätige mit einem insgesamt ausreichenden Einkommen vollständig vom System der beruflichen Vorsorge ausgeschlossen bleiben.

 

Praktische Tipps zur beruflichen Vorsorge

  • BVG-Guthaben beim Stellenwechsel immer in die neue Pensionskasse übertragen lassen
  • Vorsorgeausweis jährlich prüfen: Leistungen, Lohnangaben und Sparguthaben kontrollieren
  • Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse helfen, Vorsorgelücken zu schliessen und sind zudem steuerlich abziehbar
  • Die private Vorsorge (3. Säule) gezielt einsetzen, um den gewohnten Lebensstandard zu sichern

 

Fazit

Die 2. Säule ist ein tragender Pfeiler der finanziellen Sicherheit im Alter. Wer Teilzeit arbeitet oder mehrere Stellen hat, sollte seine Situation frühzeitig analysieren und optimieren. Eine gezielte Beratung sowie das aktive Nutzen von Möglichkeiten wie freiwilligen Einzahlungen oder der 3. Säule können helfen, Vorsorgelücken zu schliessen und langfristig den gewohnten Lebensstandard zu sichern.

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