Die Schweizer Sozialversicherung ist ein bewährtes und durchdachtes System, dessen zentraler Pfeiler die 1. Säule bildet. Sie sichert das Existenzminimum im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall und garantiert so eine Grundabsicherung für alle in der Schweiz lebenden oder arbeitenden Personen. Doch wie genau funktioniert die 1. Säule? Wer ist versichert? Wir geben Ihnen einen kompakten Überblick mit den wichtigsten Zahlen und Fakten.
Was ist die 1. Säule?
Die 1. Säule ist die staatliche Vorsorge und für alle obligatorisch – egal ob Angestellte, Selbstständige oder Nichterwerbstätige. Ihr Hauptziel ist es, Armut im Alter sowie bei Invalidität oder im Todesfall von Ehegatten zu verhindern.
Welche Versicherungen umfasst die 1. Säule?
Die 1. Säule setzt sich aus folgenden Hauptversicherungen zusammen:
- AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung): Altersrente und Unterstützung für Hinterlassene.
- IV (Invalidenversicherung): Unterstützung bei Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall.
- EL (Ergänzungsleistungen): Zusätzliche Leistungen, wenn AHV- oder IV-Renten nicht ausreichen.
Ergänzt wird die 1. Säule durch die EO (Erwerbsersatzordnung), die z.B. bei Militärdienst sowie Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub Leistungen auszahlt.
Finanzierung der 1. Säule – Solidarität zwischen Generationen
Die 1. Säule wird im Umlageverfahren finanziert: Die aktuell Erwerbstätigen finanzieren die laufenden Renten. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Zusätzlich leistet der Staat finanzielle Beiträge, u.a. aus der Mehrwertsteuer, Spielbankenabgaben und direkten Bundesbeiträgen.
Die Beitragserhebung erfolgt über die Ausgleichskassen. Jeder Versicherte verfügt über ein individuelles Konto, auf dem die Beiträge gutgeschrieben werden.
Beitragspflicht im Überblick (AHV/IV/EO)
| Status | Beginn der Beitragspflicht | Beitragsbasis |
|---|---|---|
| Erwerbstätig (Angestellt) | Ab 01.01. nach dem 17. Geburtstag | Bruttolohn, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen |
| Selbstständig erwerbstätig | Mit Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit | Abhängig von investiertem Eigenkapital, Einkommen und Ausgleichskasse, mind. CHF 530 jährlich |
| Nichterwerbstätig (z.B. Studenten, Privatier) | Ab 01.01. nach dem 20. Geburtstag | Vermögen und jährliches Renteneinkommen, mind. CHF 530 jährlich |
Hinweis: Nicht erwerbstätige Ehepartner sind beitragsbefreit, wenn der erwerbstätige Partner mindestens den doppelten Mindestbeitrag (CHF 1’060) zahlt. Die Beitragspflicht endet mit dem gesetzlichen Referenzalter (2025: Männer 65 Jahre, Frauen 64 Jahre + 3 Monate). Wer darüber hinaus arbeitet, profitiert von einem Freibetrag von CHF 1’400 pro Monat.
Leistungen der 1. Säule im Überblick
AHV – Alters- und Hinterlassenenversicherung
Die AHV bezahlt Altersrenten und unterstützt Hinterlassene. Die Rentenhöhe richtet sich nach der Beitragsdauer und dem durchschnittlichen Einkommen.
| Kategorie | Monatliche Rente |
|---|---|
| Minimalrente für Einzelpersonen | CHF 1’260 |
| Maximalrente für Einzelpersonen | CHF 2’520 |
| Maximalrente für Ehepaare | CHF 3’780 (150% der maximalen Einzelrente) |
Flexibilisierung beim Rentenbezug: Seit der letzten AHV-Revision ist der Rentenbezug flexibler. Ein Vorbezug oder Aufschub der Rente ist möglich, um den individuellen Bedürfnissen besser gerecht zu werden.
IV – Invalidenversicherung
Die IV unterstützt Personen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten können. Ziel ist die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Falls dies nicht gelingt, wird eine Rente ausbezahlt, die der AHV-Maximalrente entspricht.
EL – Ergänzungsleistungen
Wenn AHV- oder IV-Renten nicht zum Leben reichen, greifen die Ergänzungsleistungen. Diese werden individuell anhand der Einkommens- und Vermögensverhältnisse berechnet und sind besonders bei Pflegeheimaufenthalt relevant.
Aktuelle Zahlen und Fakten (Stand Dezember 2024)
- 2,59 Mio. Personen beziehen eine AHV-Altersrente
- 193’575 Witwen-/Witwerrenten wurden ausbezahlt
- 34’098 Kinderzusatzrenten wurden geleistet
- Durchschnittliche AHV-Altersrente:
- Frauen CHF 1’926
- Männer CHF 1’906
- 229’082 Personen erhielten Ergänzungsleistungen zur AHV
- 254’236 IV-Renten wurden ausbezahlt
- Durchschnittliche IV-Rente:
- Frauen CHF 1’488
- Männer CHF 1’543
- 121’843 Personen erhielten Ergänzungsleistungen zur IV
(Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen, bsv.admin.ch)
Fazit
Die 1. Säule bildet das Fundament der Schweizer Alters- und Sozialvorsorge und garantiert eine Grundsicherung für alle. Sie basiert auf einem solidarischen Finanzierungsmodell, das Generationen verbindet und sozial schwächere Personen schützt. Für Menschen, die in der Schweiz leben oder arbeiten, bietet sie eine verlässliche Absicherung gegen existenzielle Risiken im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall.

