Abschaffung Liegenschaftssteuer

27. Mai 2025 | Finanzen & Vorsorge, Immobilien, Treuhand

Abschaffung Liegenschaftssteuer auf 2029

Die Thurgauer Stimmberechtigten haben mit 69 Prozent Ja-Stimmen die Abschaffung der seit 1971 bestehenden Liegenschaftssteuer beschlossen. Alle Gemeinden unterstützten den Entscheid.

Hausbesitzer zahlten bisher jährlich 300 bis 500 Franken, je nach Steuerwert der Immobilie. Der Wegfall der Steuer führt zu jährlichen Mindereinnahmen von rund 36 Millionen Franken – 15,5 Millionen beim Kanton und 20,5 Millionen bei den Gemeinden (Stand 2024).

Befürworter kritisierten die Doppelbesteuerung, da Liegenschaften bereits durch die Vermögenssteuer erfasst würden. Gegner warnten vor den finanziellen Folgen für Kanton und Gemeinden und befürchteten Steuererhöhungen zur Kompensation der Ausfälle.

Durch die angespannte finanzielle Lage des Kanton Thurgau ist die Umsetzung erst auf den 01.01.2029 geplant.

 

Liegenschaftssteuer in anderen Kantonen

Neben dem Kanton Thurgau erheben auch die Kantone Bern, Freiburg, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Tessin, Waadt, Neuenburg, Genf und Jura eine Liegenschaftssteuer. Mit einem Steuersatz von 0.5 Promille zählt der Kanton Thurgau zu jenen mit den tiefsten Ansätzen schweizweit.

 

 

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